Zusammenfassung:Soll der Solidaritätszuschlag abgeschafft oder in einen Wehrbeitrag umgewandelt werden?Picture Allia
Soll der Solidaritätszuschlag abgeschafft oder in einen Wehrbeitrag umgewandelt werden?
Der Solidaritätszuschlag sollte zu einem „Wehrbeitrag umgewandelt und von 5,5 auf acht Prozent erhöht werden. Unternehmen sollten entlastet, Spitzenverdiener belastet werden.
Mit diesem Vorschlag hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) auf das Karlsruher Urteil zum Solidaritätszuschlag reagiert.
Die Richter hatten entschieden, dass der Soli verfassungsgemäß ist, solange der Bund Kosten der Einheit tragen muss. Die Union will ihn abschaffen, die SPD behalten.
Der Solidaritätszuschlag sollte zu einem „Wehrbeitrag umgewandelt und erhöht werden. Diesen Steueraufschlag sollten dann aber nur noch Bezieher sehr hoher Arbeits- und Kapitaleinkommen bezahlen. Unternehmen sollten weitgehend entlastet werden. Mit diesem Vorschlag hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) auf das Verfassungsurteil zum Solidaritätszuschlag reagiert. Die Richter hatten entschieden, dass der Soli mit dem Grundgesetz vereinbar ist, solange der Bund Kosten der Wiedervereinigung tragen muss. Nun ringt die künftige Koalition um den Soli. Die Union will ihn abschaffen, die SPD will ihn beibehalten.
„Der Solidaritätszuschlag ist dreieinhalb Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung nicht mehr mit den Kosten der deutschen Einheit zu rechtfertigen“, argumentiert das DIW in Abweichung zu Karlsruhe. „Der Solidaritätszuschlag könnte als „Wehrbeitrag” zur Finanzierung der hohen Verteidigungsausgaben umgestaltet werden“, schreibt das DIW am Mittwoch. „Soweit er Unternehmensgewinne belastet, sollte er ersatzlos abgeschafft werden. Bei der persönlichen Einkommensteuer und den Kapitalertragsteuern sollten dagegen Entlastungen für Besser- und Hochverdienende vermieden werden.”
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Das DIW regt an, den Zuschlagssatz auf die Steuerschuld von heute 5,5 Prozent auf acht Prozent zu erhöhen. Gleichzeitig sollte er aber auf höhere Einkommen konzentriert werden. Das DIW schlägt dafür vor, den Zuschlag in den Einkommensteuertarif zu integrieren. Steuerpflichtige bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 178 000 Euro könnten entlastet, noch höhere Einkommen stärker belastet werden. Das DIW schlägt dafür vor, die Spitzen- und Reichensteuersätze im Einkommensteuertarif zum Beispiel auf 44,3 Prozent und 47,5 Prozent anzuheben.
Damit ließe sich ein Aufkommen von knapp zehn Milliarden Euro im Jahr erzielen. „Befristet auf zehn Jahre könnten damit knapp 100 Milliarden Euro Rüstungskosten finanziert werden.
Soli auf einbehaltene Unternehmensgewinne abschaffen
„Es besteht ein weitgehender Konsens unter den politischen Parteien, Unternehmen steuerlich zu entlasten, um Investitionen zu erleichtern und die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, schreibt das DIW. Ein Weg sei es, den Solidaritätszuschlag für Körperschaften ersatzlos zu streichen. Dies würde den tariflichen Gewinnsteuersatz um knapp einen Prozentpunkt auf 29 Prozent senken. Um auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften zu entlasten, sollten nicht entnommene Gewinne nicht mehr dem Solidaritätszuschlag unterliegen.
Den vollständigen Vorschlag des DIW mit vielen Details findet ihr hier.
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